Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot |
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
30 |
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- mit Sachbeschädigung |
35 |
|
|
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
50 |
3 |
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt |
40 |
1 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
50 |
3 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
- Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
- der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt |
75 |
4 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) |
40 |
1 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug |
75 |
4 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
40 |
2 |
|